AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Nicole Merz.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärzlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Kurse im Rahmen des Hebammenhilfevertrages (Geburtsvorbereitungskurs, Rückbildungskurs):  Die Gebühren der durchgeführten Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und sind daher für die Hebamme ein erheblicher Verdienstausfall. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. In besonderen Fällen kann dies mit der Hebamme abgesprochen werden.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. 

Die Partnergebühr für einen Geburtsvorbereitungskurs kann von der Hebamme nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und ist eine Privatleistung des Teilnehmenden. Die Partnergebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebühr im aktuellen Hebammenhilfevertrag.

K-Taping ist eine IGeL Leistung und wird per Pauschale jeweils für Schwangerschaft und Wochenbett je nach Leistungsumfang als Selbstzahler Leistung berechnet. 

Kurse außerhalb des Hebammenhilfevertrages (Aufbaukurs nach der Rückbildung, Beckenbodenkurse für Schwangere, Beckenbodenkurse für Faruen in den Wechseljahren): die Kursgebühr für die genannten Selbstzahlerkurse ist Eigenleistung und wird vor Kursbeginn auf das Konto der Hebamme überwiesen. Die Kursgebühr kann nicht von der Hebamme mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet werden. Es kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
Beratungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett sind ab 1.11.25 nur noch als telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese Leistungen müssen von der Versicherten auf der Versichertenbestätigung mit Unterschrift quittiert werden. 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle(§ 286 Abs. 3 BGB). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Bitte informieren Sie sich über die Hebammenleistungen Ihrer Krankenversicherung. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet. 

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Ich melde mich hiermit zu den von mir ausgewählten Angeboten an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Information zum Datenschutz

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die Krankenkasse übermittelt.
Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gmäß Art.77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-14080
Telefax: 0611-1408900
Webseite: http://www.datenschutz.hessen.de