AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Nicole Merz.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärzlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Die Gebühren der durchgeführten Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und sind daher von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Die Gebühren richten sich nach dem jeweilig gültigem Kassensatz. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. In besonderen Fällen kann dies mit der Hebamme abgesprochen werden.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Hinweis für Hybridformate: es ist den Teilnehmenden nicht erlaubt, die Kursstunde aufzuzeichnen.
Ich melde mich hiermit zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle(§ 286 Abs. 3 BGB). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Bitte informieren Sie sich über die Hebammenleistungen Ihrer Krankenversicherung. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet. 

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Information zum Datenschutz

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an die Krankenkasse übermittelt.
Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gmäß Art.77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-14080
Telefax: 0611-1408900
Webseite: http://www.datenschutz.hessen.de